Dr. Christoph Lenz
Rechtsanwalt

Am Mühlberg 23
D-09600 Oberschöna
Germany

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Nota bene

Jedes übernommene Mandat wird von mir selbst, nach besten Kräften auf der Grundlage des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Ihnen als Mandant und mir selbst als Ihrem Anwalt betreut. Dazu gehört die gesetzlich geschützte anwaltliche Verschwiegenheit, die sich bereits darauf erstreckt, dass ein Mandat überhaupt existiert oder existiert hat. Dementsprechend lehne ich es prinzipiell ab, Mandatsbeziehungen öffentlich bekannt zu machen oder bekanntmachen zu lassen. Sofern ausnahmsweise eine ausdrückliche Einwilligung hierfür vorliegt , kann ich Ihnen im Einzelfall Referenzen benennen – vertrauliche Behandlung vorausgesetzt.

Meine Honorierung vereinbare ich mit Ihnen dem Einzelfall entsprechend unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften individuell. In Betracht kommen eine Gegenstandswert-orientierte Vergütung nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, eine am geleisteten Arbeitsaufwand orientierte Vergütung, bei der Sie für jeden Fall und jeden Monat eine präzise Aufstellung der geleisteten Tätigkeit erhalten, und zum Beispiel bei der kontinuierlichen Betreuung eines Schutzrechtsportfolios eine fixe, gegebenenfalls monatlich in Rechnung zu stellende Pauschalvergütung. In jedem Fall liegen Transparenz und Vorausschaubarkeit der entstehenden Rechtsberatungskosten in Ihrem wie in meinem Interesse, nicht zuletzt für eine dauerhafte Zusammenarbeit.