Dr. Christoph Lenz
Rechtsanwalt

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Germany

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Designrecht

Schutz von Produktdesign: Anmeldung, Durchsetzung und Verteidigung von deutschen und europäischen Geschmacksmustern

Bei der Verteidigung gegen Produktpiraterie kann es von großem Wert sein, wenn das eigene Produktdesign durch ein eingetragenes Geschmacksmuster rechtlich geschützt ist. Dem Geschmacksmusterschutz zugänglich sind sowohl in ihrem Design neuartige Produkte als auch neuartige Teile von Produkten.

Der Produktdesignschutz gehört zu den Kernkompetenzen von Rechtsanwalt Dr. Lenz. Zum Beratungsumfang gehören sowohl die Anmeldung als auch die Durchsetzung von deutschen und europäischen Geschmacksmustern. Im Verletzungsfall: Sowohl bei Produktpiraterie im engeren Sinn, bei der Fälschungen als Originalprodukte ausgegeben werden, als auch bei Nachahmungen des Produktdesigns durch einen Konkurrenten, ist der enge Zusammenhang zum wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz zu sehen und gegebenenfalls im Prozeß geltendzumachen.

Neben technischen Schutzrechten (Patent und Gebrauchsmuster) und Marken können auch Geschmacksmuster Gegenstand von Lizenz- und Franchisingverträgen sein. Dr. Lenz berät Sie bei der geeigneten Vertragsgestaltung.