Dr. Christoph Lenz
Rechtsanwalt

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Germany

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Gebrauchsmusterrecht

Erfindungsschutz: Anmeldung, Durchsetzung und Verteidigung von „kleinen Patenten“ auf allen technischen Gebieten

Der technische Erfindungsschutz durch Patente und Gebrauchsmuster gehört zu den Kernkompetenzen von Rechtsanwalt Dr. Lenz. Das sogenannte „kleine Patent“ bildet dabei einen wichtigen Baustein, denn im Vergleich zu seinem „großen Bruder“ dauert das Registrierungsverfahren regelmäßig nur wenige Monate und führt dementsprechend zu einem schnell durchsetzbaren Rechtsschutz der technischen Erfindung.

Zum Beratungsumfang gehören sowohl die Anmeldung, Durchsetzung und Verteidigung als auch die wirtschaftliche Verwertung von Gebrauchsmustern durch Lizenzverträge.

Für Gebrauchsmusterverletzungsprozesse gilt dasselbe wie für Patentverletzungsprozesse.