Dr. Christoph Lenz
Rechtsanwalt

Am Mühlberg 23
D-09600 Oberschöna
Germany

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Patentrecht

Erfindungsschutz: Durchsetzung und Verteidigung von Patenten auf allen technischen Gebieten

Die Durchsetzung und Verteidigung von Patenten und Gebrauchsmustern stellt einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit und Kernkompetenz von Rechtsanwalt Dr. Lenz dar. Die Berufserfahrung umfaßt auch die Mitwirkung in und Koordination von grenzüberschreitenden Patentverletzungsfällen.

Der technische Erfahrungshintergrund ist aufgrund der Vielzahl der „first chair“ geführten Patentverletzungsprozesse aus den unterschiedlichsten Technologiebereichen umfangreich. Gegenstand der litigierten Erfindungen waren u.a. solche der industriellen Drucktechnologie, der Medizin- und der Orthopädietechnik, der automobilen Fahrwerkstechnologie und von Kraftfahrzeugzulieferteilen, der Elektronik und Elektrotechnik, der Mechanik und des Maschinenbaus, der Telekommunikationstechnologie und des Mobilfunks, der Gießereitechnik u.v.m..

Da es im deutschen Patentverletzungsprozeß kein „discovery“ gibt, benötigen Sie weder als Kläger noch als Beklagter selbst in umfangreichen Auseinandersetzungen keine Mannschaft von Anwälten. Ein patentverletzungsprozeßerfahrener Rechtsanwalt genügt in der Regel, insbesondere dann, wenn ein mit der betroffenen Technologie vertrauter Patentanwalt als „parteiischer Sachkundiger“ im Verfahren mitwirkt oder Ihr Unternehmen über eine entsprechend qualifizierte Patentabteilung verfügt. Die Kunst der Patentverletzungsprozeßführung besteht vielmehr darin, den zur Entscheidung berufenen Richtern – alle drei Volljuristen – die patentgeschützte technische Lehre und die im angegriffenen Produkt oder Verfahren realisierte Technologie verständlich zu vermitteln. Die einzig entscheidende Frage nämlich, ob das angegriffene Produkt oder Verfahren von allen Merkmalen des geltendgemachten Patentanspruchs Gebrauch macht oder nicht, ist durch die juristische Methode der Subsumtion zu beantworten.

Der anwaltliche Beratungsumfang umfaßt insbesondere das Erstellen von Rechtsgutachten ob ein Produkt ein fremdes Patent verletzt oder nicht („freedom to operate“). Darüberhinaus berät Dr. Lenz beim Management von Patentportfolios und bei der Organisation des Erfindungswesens im Unternehmen.